FEMMAS PREMIUM10 Jahre Femmas Premium
Hair Transformation ChallengeTeilnahmebedingungenStand 10. September 2026Deine Farbe. Dein Style. Deine Story.
10 Jahre Femmas Premium – und wir feiern gemeinsam mit dir! Zeige uns deine persönliche Haartransformation mit Femmas Haarfarbe und Femmas Oxydant und werde Teil der Femmas Community.
Der 1. Platz gewinnt 10.000 € Cash. Die Plätze 2–10 erhalten jeweils einen Amazon-Gutschein im Wert von 500 €. Jede qualifizierte teilnehmende Person, deren Teilnahmevideo im Aktionszeitraum mindestens 5.000 Views erreicht, erhält zusätzlich ein Femmas Beauty-Set im Wert von 50 €. Es besteht keine zahlenmäßige Begrenzung der Beauty-Sets. Pro Person wird ein Set vergeben; auch die Top-10-Gewinner können es erhalten.
Die Top-10-Preise haben zusammen einen Wert von 14.500 €. Hinzu kommen die Beauty-Sets. Die Rangfolge richtet sich nach der nachgewiesenen Video-Performance gemäß Abschnitt 6. Es gibt keine Jurywertung und keine Verlosung.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der EU. Wichtig: Beauty-Sets werden ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands versendet. Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat können hierfür eine deutsche Lieferadresse angeben.
So kannst du teilnehmen
1. Femmas Farbe auswählen: Verwende Femmas Haarfarbe und Femmas Oxydant. Bereits vorhandene oder anderweitig rechtmäßig verfügbare Produkte können genutzt werden; ein Neukauf ist nicht erforderlich.
2. Transformation durchführen: Beachte die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise der Produkte. Die Challenge verlangt keine davon abweichende Anwendung.
3. Eigenes Video erstellen: Zeige deinen Vorher-Look, die verwendete Femmas Farbnummer, den Oxydant-Prozentsatz, den Transformationsprozess und das Ergebnis.
4. Video veröffentlichen: Poste es auf deinem öffentlichen Instagram- oder TikTok-Konto mit @femmaspremiumde und #10jahrefemmas. Beachte die Werbekennzeichnung nach Abschnitt 5.
5. Teilnahme anmelden: Sende den Link des einen zu wertenden Beitrags während des Aktionszeitraums per Direktnachricht an @femmaspremiumde oder per E-Mail an info@wagnerbeauty.de. Erkläre dabei, dass du an der Challenge teilnimmst und diese Teilnahmebedingungen akzeptierst. Sichere deine Performance-Nachweise gemäß Abschnitt 6.
Aktionszeitraum: 15.09.2026, 00:00 Uhr, bis 15.09.2027, 23:59 Uhr, jeweils deutsche Ortszeit (Europe/Berlin). Für die Wertung zählen nur nachweislich bis zu diesem Ende erreichte Werte.
Zusätzliche Creator-Chance: Unabhängig von der Challenge kannst du am Femmas Partner-/Provisionsprogramm teilnehmen. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen. Eine Teilnahme daran ist weder Voraussetzung für die Challenge noch ein Wertungskriterium.
1 Veranstalter
Veranstalter ist Oliver Wagner, handelnd unter Wagnerbeauty, Alpener Str. 3, 47665 Sonsbeck, Deutschland. E-Mail: info@wagnerbeauty.de. Weitere Anbieterinformationen stehen im Impressum der Website des Veranstalters.
2 Teilnahmeberechtigung und Kosten
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die bei ihrer Anmeldung mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Mitarbeiter des Veranstalters, deren Angehörige sowie unmittelbar an der Durchführung beteiligte Personen sind ausgeschlossen.
Zur Überprüfung darf der Veranstalter erforderliche Alters- oder Wohnsitznachweise verlangen. Nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden.
Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Für die gezeigte Farbtransformation sind Femmas Haarfarbe und Femmas Oxydant erforderlich. Ein Neukauf, ein Kauf beim Veranstalter oder ein Kauf während des Aktionszeitraums ist nicht Voraussetzung. Etwaige Kosten für Produkte, Internetzugang, Videoerstellung oder freiwillige Promotion tragen die Teilnehmer selbst.
3 Teilnahme und Aktionszeitraum
Die Teilnahme erfolgt mit einem selbst erstellten Video auf Instagram oder TikTok. Pro natürlicher Person ist genau ein veröffentlichter Beitrag auf einer Plattform zur Wertung zugelassen. Ein zusätzlicher Upload auf der anderen Plattform zählt nicht mit; Kennzahlen verschiedener Beiträge oder Konten werden nicht addiert.
Der Beitrag muss im Aktionszeitraum veröffentlicht und mit Beitragslink gemäß der vorstehenden Anleitung angemeldet werden. Hashtag und Markierung allein ersetzen die Anmeldung nicht. Bei versehentlich mehrfach übermittelter Anmeldung desselben Beitrags entsteht keine Mehrfachteilnahme. Werden unterschiedliche Beiträge angemeldet, zählt ausschließlich der zuerst angemeldete zulässige Beitrag. Eine gezielte Umgehung über mehrere Identitäten oder Konten kann zum Ausschluss führen.
Das Konto und das Teilnahmevideo müssen bei der Anmeldung und bis zum Abschluss der regulären Prüfung öffentlich zugänglich sein. Bei einer notwendigen längeren Einzelprüfung teilt der Veranstalter mit, bis wann der Beitrag hierfür verfügbar bleiben soll. Unverschuldete Plattformstörungen werden nach Abschnitt 6 berücksichtigt.
Für alle Fristen gilt die deutsche Ortszeit (Europe/Berlin). Der Aktionszeitraum endet am 15.09.2027 um 23:59 Uhr. Später veröffentlichte oder angemeldete Beiträge sind ausgeschlossen.
4 Anforderungen an das Teilnahmevideo
Das Video muss eine echte persönliche Haartransformation mit Femmas Haarfarbe und Femmas Oxydant zeigen. Eine vorbereitende oder ergänzende Aufhellung mit Femmas-Blondierprodukten ist zulässig. Für die Farbveränderung und eine etwaige Aufhellung dürfen ausschließlich die hierfür vorgesehenen Femmas-Produkte verwendet werden. Ergänzende Pflege- und Stylingprodukte anderer Marken sind zulässig. Sämtliche Produkte sind entsprechend ihren Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweisen anzuwenden.
Vorher-Zustand, verwendete Femmas Farbnummer, Oxydant-Prozentsatz, Anwendung und Ergebnis müssen nachvollziehbar erkennbar oder im Video erläutert sein. Wird zusätzlich ein Femmas-Blondierprodukt verwendet, ist auch dieses im Video zu zeigen oder eindeutig zu benennen. Die wesentlichen Behandlungsschritte dürfen nicht irreführend ausgelassen oder dargestellt werden.
Farbverändernde Filter, irreführende Vorher-Nachher-Darstellungen und KI-generierte oder künstlich ersetzte Transformationen sind unzulässig. Gewöhnlicher Schnitt, Untertitel und technische Bildkorrekturen sind erlaubt, soweit sie das tatsächliche Farbergebnis nicht verfälschen.
Die teilnehmende Person muss über die für ihre Veröffentlichung erforderlichen Rechte an Video, Ton, Musik, Bildern und sonstigen Bestandteilen verfügen. Für erkennbare weitere Personen sind die erforderlichen Einwilligungen einzuholen. Rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende oder gegen die Plattformregeln verstoßende Inhalte sind ausgeschlossen.
Plattform-Musiklizenzen gelten nicht automatisch für jede kommerzielle Verwendung oder für eine Veröffentlichung auf anderen Kanälen. Für die Nutzung durch den Veranstalter gilt deshalb zusätzlich Abschnitt 10.
5 Kennzeichnung als kommerzieller Inhalt
Der Beitrag ist als Teilnahme an der Femmas Hair Transformation Challenge kenntlich zu machen. Soweit gesetzlich oder nach den Plattformregeln erforderlich, muss die Werbung klar und unmittelbar erkennbar gekennzeichnet werden, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“. Ein Kampagnen-Hashtag allein ersetzt keine erforderliche Werbekennzeichnung.
Zusätzlich sind die jeweils vorgeschriebenen Plattformfunktionen zur Kennzeichnung kommerzieller Inhalte zu verwenden. Die Aussicht auf Gewinne oder ein Beauty-Set sowie etwaige Produktbereitstellungen, Provisionen oder weitere Kooperationen sind bei der Beurteilung der Kennzeichnungspflicht zu berücksichtigen. Für freiwillige bezahlte Promotion gelten dieselben gesetzlichen und plattformspezifischen Vorgaben.
6 Ermittlung der Gewinner und Nachweise
6.1 Bewertungsformel
Die Gesamtperformance ergibt sich aus: Views + Likes + Kommentare + Speicherungen + Shares. Jede nachgewiesene Einheit zählt einen Punkt. Es gibt keine zusätzliche Gewichtung, keine Anpassung an die Followerzahl und keine Juryentscheidung.
Gezählt werden die dem angemeldeten Beitrag auf seiner Plattform zugeordneten Videoaufrufe, Likes, Kommentare, Speicherungen beziehungsweise Favoriten und geteilten Inhalte. Reichweite, erreichte Konten, Anzeigenimpressionen, Profilaufrufe oder Linkklicks ersetzen diese Werte nicht. Dieselbe Kennzahl darf nicht mehrfach aus unterschiedlichen Ansichten addiert werden.
Instagram und TikTok verwenden eigene Zählweisen. Diese werden übernommen; eine technisch identische Messung auf beiden Plattformen wird nicht zugesagt. Die Addition absoluter Werte begünstigt reichweitenstarke Beiträge. Frühe Veröffentlichungen haben mehr Zeit, Werte zu sammeln. Zulässige bezahlte Promotion kann die Gewinnchancen erhöhen.
6.2 Stichtag und Nachweisverfahren
Bewertungsstichtag ist das Ende des Aktionszeitraums am 15.09.2027 um 23:59 Uhr. Die spätere Prüfung verlängert den Bewertungszeitraum nicht.
Teilnehmer sichern bis dahin Screenshots, Bildschirmaufnahmen oder offizielle Analytics-Exporte ihres Beitrags. Die Nachweise müssen Beitrag beziehungsweise Beitrags-ID, Konto, Kennzahlen und Erfassungszeitpunkt oder eindeutig abgegrenzten Berichtszeitraum erkennen lassen. Mehrere Ansichten sind zulässig, wenn ihre Zuordnung nachvollziehbar ist.
Die Nachweise sind bis zum 18.09.2027 um 23:59 Uhr unter Angabe des Beitragslinks an info@wagnerbeauty.de zu senden. Ein später abgerufener Bericht ist nur verwendbar, soweit er Werte bis zum Stichtag gesondert ausweist. Spätere Gesamtstände ohne zeitliche Abgrenzung werden nicht auf den Stichtag zurückgerechnet.
Kann der genaue Endstand technisch nicht nachgewiesen werden, zählt für jede Kennzahl der jüngste belegte Stand bis zum Stichtag als nachgewiesener Mindeststand. Nicht belegte Werte werden weder geschätzt noch durch andere Kennzahlen ersetzt. Eine einzelne nicht nachweisbare Kennzahl geht mit null Punkten ein; dies führt nicht automatisch zum Ausschluss des gesamten Videos.
Maßgeblich sind vollständige, dem Beitrag zuordenbare Plattform-Analytics. Öffentliche Zähler dienen der Gegenprüfung und können als Nachweis verwendet werden, soweit sie Wert und Zeitpunkt hinreichend erkennen lassen. Bei abweichenden Anzeigen prüft der Veranstalter insbesondere Zeitpunkt, Rundung und Bedeutung der Kennzahl und dokumentiert den angesetzten Wert.
Bei konkreten Unklarheiten darf der Veranstalter ergänzende Screenshots, eine Bildschirmaufnahme der betreffenden Analytics-Ansicht oder bei Promotion zugehörige Plattformberichte verlangen. Hierfür erhalten Teilnehmer mindestens sieben Kalendertage ab Zugang der Anfrage. Zugangsdaten, Passwörter oder Zwei-Faktor-Codes werden nicht verlangt. Unbeteiligte personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Wer durch eine nachweisbare, unverschuldete technische Störung an der fristgerechten Übermittlung gehindert ist, informiert den Veranstalter unverzüglich und reicht die Unterlagen nach Wegfall der Störung unverzüglich nach. Eine verlängerte Nachweisfrist erlaubt keine Wertung zusätzlicher Interaktionen nach dem Stichtag.
6.3 Rangfolge und Gleichstand
Die zulässigen Beiträge werden nach ihrer nachgewiesenen Gesamtperformance absteigend geordnet. Platz 1 gewinnt 10.000 € Cash; die Plätze 2–10 erhalten jeweils einen Amazon-Gutschein im Wert von 500 €.
Bei gleicher Gesamtperformance entscheiden nacheinander mehr Views, mehr Likes, mehr Kommentare, mehr Speicherungen und mehr Shares. Besteht weiterhin Gleichstand, zählt der frühere Veröffentlichungszeitpunkt. Ist auch dieser identisch oder nicht genauer unterscheidbar, entscheidet die frühere Anmeldung beim Veranstalter anhand der dokumentierten Eingangsreihenfolge. Es findet kein Losentscheid statt.
Der Veranstalter dokumentiert Kennzahlen, Belege, Berechnung und gegebenenfalls die Gleichstandsentscheidung. Teilnehmer können eine Erläuterung ihrer eigenen Wertung anfordern. Die Veröffentlichung einer Rangliste erfolgt mit Profilnamen und Punkten, ohne private Kontaktdaten oder vollständige Analytics offenzulegen.
6.4 Erlaubte Promotion und verbotene Manipulation
Erlaubt sind organisches Teilen und freiwillige echte Interaktionen sowie offizielle bezahlte Promotion über Werbefunktionen von TikTok oder Instagram. Dies umfasst etwa TikTok Promote und Instagram Boost sowie offizielle Anzeigen, soweit deren zulässige Interaktionen dem angemeldeten Beitrag zugeordnet werden. Eine Agentur darf die offizielle Kampagne betreuen. Ausschlaggebend ist die Art der Reichweitengewinnung, nicht die Einschaltung eines Dienstleisters.
So entstandene, nachgewiesene Interaktionen zählen nach derselben Formel mit. Bereits im Beitragsgesamtstand enthaltene Anzeigenwerte werden nicht nochmals addiert. Es gibt kein vorgeschriebenes Werbebudget; unterschiedliche Budgets werden nicht ausgeglichen.
Unzulässig sind der Kauf oder die Erzeugung künstlicher Views, Likes, Kommentare, Speicherungen oder Shares, insbesondere über Drittanbieter-Pakete, Bots, Fake-Accounts, automatisierte Aktionen und Engagement-Pods. Gegenseitig verpflichtende oder gegen Vergütung organisierte Scheininteraktionen sind ebenfalls unzulässig. Ein gewöhnlicher Aufruf an die eigene Community, das Video anzusehen und freiwillig zu teilen, ist erlaubt.
Eine ungewöhnlich hohe Reichweite allein beweist keine Manipulation. Bei konkretem Verdacht erfolgt eine nachvollziehbare Prüfung mit Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachweislich unzulässige Werte bleiben unberücksichtigt. Ein Ausschluss wegen Manipulation setzt einen zurechenbaren Verstoß voraus; eine ohne Mitwirkung oder Veranlassung erfolgte Attacke Dritter führt nicht allein zum Ausschluss.
7 Beauty-Set ab 5.000 Views
Jede teilnahmeberechtigte Person erhält ein Femmas Beauty-Set im Wert von 50 €, wenn ihr angemeldetes zulässiges Video während des Aktionszeitraums nachweislich mindestens 5.000 Views erreicht. Ein bereits im Aktionszeitraum gesicherter Nachweis genügt auch dann, wenn ein späterer Plattformstand niedriger ausfällt, sofern die betreffenden Views nicht als unzulässig festgestellt werden.
Der Nachweis kann unmittelbar nach Erreichen der Schwelle, spätestens bis zum 18.09.2027 um 23:59 Uhr, mit Beitragslink an info@wagnerbeauty.de eingereicht werden. Die Regeln zur Echtheit, Zuordnung und unverschuldeten technischen Störung aus Abschnitt 6 gelten entsprechend. Zulässige offizielle Promotion zählt mit.
Pro Person wird ein Beauty-Set vergeben. Eine Begrenzung der Gesamtzahl oder einen Vorbehalt „nur solange der Vorrat reicht“ gibt es nicht. Das Set wird zusätzlich zu einem möglichen Top-10-Preis gewährt.
Der Versand erfolgt auf Kosten des Veranstalters ausschließlich an eine vom Teilnehmer benannte Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Eine deutsche Wohnadresse ist nicht erforderlich. Der Veranstalter fordert die Lieferdaten nach Prüfung an. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Sets ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhafter Lieferung bleiben unberührt.
8 Gewinne und Abwicklung
1. Platz: 10.000 € Cash, Auszahlung per Banküberweisung in Euro.
Plätze 2–10: jeweils ein Amazon-Gutschein im Wert von 500 €.
Views-Prämie: ein Femmas Beauty-Set im Wert von 50 € je qualifizierter Person gemäß Abschnitt 7.
Die Amazon-Gutscheine werden für Amazon.de ausgegeben. Für ihre Einlösung gelten die Bedingungen des Ausstellers; eine Einlösung auf anderen Amazon-Länderseiten wird nicht zugesagt. Diese Einschränkung gilt auch für Gewinner mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands.
Der Veranstalter zahlt den Geldpreis aus und übermittelt die Gutscheine digital. Für die Auszahlung werden nur die notwendigen Bankdaten angefordert. Gutscheine und Beauty-Sets werden vom Veranstalter nicht in Geld ausgezahlt oder gegen andere Preise umgetauscht. Der Anspruch auf Preisabwicklung ist grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar; gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach abschließender Prüfung und Eingang der jeweils erforderlichen Daten. Der Veranstalter trägt die Kosten der Übermittlung sowie des Beauty-Set-Versands innerhalb Deutschlands. Bei weniger als zehn zulässigen Teilnehmern werden nur die entsprechend belegten Rangplätze vergeben.
9 Benachrichtigung der Gewinner
Der Veranstalter erstellt die Rangfolge grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Aktionsende, also bis zum 22.09.2027. Soweit einzelne Nachweise oder Manipulationsverdachtsfälle noch geprüft werden müssen, bleibt die betroffene Platzierung vorläufig. Betroffene Teilnehmer werden über Grund und voraussichtliche Dauer der Verzögerung informiert; der Bewertungsstichtag bleibt unverändert.
Die Benachrichtigung erfolgt über @femmaspremiumde oder info@wagnerbeauty.de an das angemeldete Profil beziehungsweise die angegebene E-Mail-Adresse. Top-10-Gewinner müssen sich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung zurückmelden. Die Nachricht benennt die Frist und die Folge einer ausbleibenden Rückmeldung.
Bleibt die Rückmeldung ohne rechtfertigenden Grund aus, kann der nächstplatzierte zulässige Teilnehmer nachrücken; die Rangfolge wird entsprechend fortgeführt. Vor einer endgültigen Neuvergabe erfolgt eine Erinnerung. Nachweisliche Zustellprobleme sind angemessen zu berücksichtigen.
Der Veranstalter verlangt keine Zahlung zur Freigabe eines Gewinns und niemals Passwörter oder Zugangscodes zu Social-Media- oder Bankkonten. Die Rückmeldefrist für Top-10-Preise verkürzt nicht die in Abschnitt 7 geregelte Nachweisfrist für Beauty-Sets.
10 Rechte an den eingereichten Videos
Die Teilnehmer behalten ihre Rechte an den selbst erstellten Videos. Mit der Teilnahme räumen sie dem Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches Nutzungsrecht für 24 Monate ab Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung ein. Das Recht gilt weltweit, soweit dies für die weltweite Abrufbarkeit der nachfolgend genannten Online-Veröffentlichungen erforderlich ist.
Erlaubt sind Vervielfältigung, Speicherung und öffentliche Zugänglichmachung des Teilnahmevideos zur Berichterstattung über die Challenge und zur Femmas Challenge-/Community-Kommunikation auf den eigenen Social-Media-Kanälen von Femmas und der Website des Veranstalters. Dazu zählen organische Reposts, Rückblicke und die Vorstellung von Teilnehmern und Gewinnern. Soweit im Video enthalten, dürfen Bild, Stimme und Profilname in diesem Umfang mitverwendet werden. Der Profilname wird nach Möglichkeit als Urheberhinweis genannt.
Technische Formatanpassungen, erforderliche Kürzungen und Untertitel sind zulässig, sofern Aussage, tatsächliches Ergebnis und berechtigte Interessen der dargestellten Personen gewahrt bleiben. Sinnentstellende Änderungen, künstlich veränderte Ergebnisse und die Erzeugung synthetischer Stimmen oder Darstellungen sind nicht umfasst.
Paid Ads, Spark Ads, Partnership Ads, das bezahlte Bewerben von Reposts und sonstige eigenständige Werbeanzeigen mit dem Teilnehmer-Video erfordern eine gesonderte ausdrückliche Freigabe beziehungsweise Vereinbarung. Diese regelt insbesondere Inhalt, Plattformen, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und gegebenenfalls Vergütung. Eine technisch erteilte Plattformautorisierung ersetzt diese Vereinbarung nicht. Die Ablehnung einer solchen Werbenutzung beeinträchtigt Teilnahme oder Gewinnansprüche nicht.
Der Veranstalter setzt Teilnehmer-Videos während des Bewertungszeitraums nicht mit eigenem Werbebudget zur gezielten Verstärkung einzelner Wettbewerbsbeiträge ein. Eine gesondert vereinbarte bezahlte Nutzung erfolgt erst nach dem Bewertungsstichtag. Die freiwillige offizielle Promotion durch Teilnehmer nach Abschnitt 6 bleibt zulässig.
Eine kommerzielle Weiterlizenzierung an Dritte ist nicht umfasst. Technische Dienstleister dürfen ausschließlich im Auftrag und im beschriebenen Umfang tätig werden; notwendige Plattformrechte dürfen nur für diese Veröffentlichungen eingeräumt werden.
Rechte an fremder Musik, weiteren Personen oder anderen Bestandteilen werden nur insoweit eingeräumt, wie sie tatsächlich vorliegen. Der Veranstalter klärt vor eigener Veröffentlichung den erforderlichen Rechteumfang. Reicht etwa eine Plattform-Musiklizenz für den geplanten Repost nicht aus, wird die betreffende Fassung nicht verwendet oder vorab eine zulässige Fassung abgestimmt. Eine Ablehnung zusätzlicher Rechte berührt die Challenge-Teilnahme nicht.
Nach Ablauf der 24 Monate beendet der Veranstalter die öffentliche Nutzung und entfernt die von ihm kontrollierten Veröffentlichungen oder macht sie unzugänglich. Rein interne Aufbewahrung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung bleibt im erforderlichen Umfang möglich. Eigenständige Weiterverbreitungen Dritter stehen nicht unter seiner Kontrolle. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Rechte, bleiben unberührt.
11 Ausschluss von der Teilnahme
Ein Ausschluss kommt insbesondere bei zurechenbarer Manipulation, bewussten Falschangaben, Umgehung der Ein-Video-Regel, erheblichen Verstößen gegen diese Bedingungen, rechtswidrigen Inhalten oder Verletzungen von Rechten Dritter in Betracht.
Die Entscheidung muss sachlich begründet und verhältnismäßig sein. Vor einem Ausschluss erhalten Betroffene grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme und, soweit sinnvoll, zur Behebung behebbarer Mängel. Bei rechtswidrigen Inhalten oder dringendem Manipulationsverdacht kann die Wertung bis zur Klärung ausgesetzt werden.
Unbelegte Kennzahlen werden nach Abschnitt 6 behandelt. Bei nachgewiesenen Verstößen können unberechtigt gewährte Gewinne im gesetzlich zulässigen Umfang aberkannt oder zurückgefordert werden. Die betroffene Person erhält eine Begründung.
12 Vorzeitige Beendigung oder Änderung
Bei unvorhersehbaren technischen oder rechtlichen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen, darf der Veranstalter die Challenge aus wichtigem Grund unterbrechen oder als letztes Mittel vorzeitig beenden. Anpassungen sind auf das erforderliche und den Teilnehmern zumutbare Maß zu beschränken und mit Grund öffentlich bekannt zu geben.
Preisstruktur, Bewertungsformel, Gleichstandsregeln und Stichtag dürfen nach Beginn nicht nachträglich zum Nachteil bereits angemeldeter Teilnehmer verändert werden. Insbesondere sind keine nachträgliche Begrenzung der Beauty-Sets und keine rückwirkende Änderung der Gewinnkriterien zulässig. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben vorbehalten.
13 Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Er gewährleistet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit von Instagram oder TikTok und hat auf deren Kennzahlenerfassung keinen vollständigen Einfluss. Gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen des Veranstalters werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Teilnehmer beachten bei der Haarfärbung die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise. Diese Teilnahmebedingungen schränken gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Personen- oder Produktschäden, nicht ein.
14 Instagram und TikTok
Die Challenge wird nicht von Instagram oder TikTok gesponsert, unterstützt oder organisiert. Verantwortlich für Durchführung und Preisabwicklung ist ausschließlich der Veranstalter. Fragen zur Challenge sind an ihn zu richten.
Soweit rechtlich zulässig, stellen Teilnehmer Instagram von Ansprüchen aus der Durchführung dieser Challenge frei. Unabdingbare Ansprüche und Ansprüche aus eigenen Pflichtverletzungen der Plattformen bleiben unberührt. Für die Nutzung der Plattformen gelten zusätzlich deren jeweilige Bedingungen und Richtlinien.
15 Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung durch den Veranstalter ist Oliver Wagner, Wagnerbeauty, mit den Kontaktdaten aus Abschnitt 1.
Verarbeitet werden die zur Teilnahme, Prüfung und Abwicklung notwendigen Angaben: insbesondere Profilname, Beitragslink, Teilnahmevideo, Anmeldedaten, Kontaktinformationen, Performance-Nachweise und gegebenenfalls Alters- oder Wohnsitznachweise. Bei Gewinnen kommen Name, erforderliche Bankdaten beziehungsweise Lieferadresse hinzu.
Die Abwicklung einschließlich Wertung und Gewinnübermittlung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Erforderliche gesetzliche Aufbewahrung beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. Ergänzende, verhältnismäßige Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch und zur Rechtsverteidigung können auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO beruhen; berechtigtes Interesse ist eine ordnungsgemäße und nachprüfbare Durchführung.
Die vereinbarte Challenge-/Community-Veröffentlichung nach Abschnitt 10 wird nur auf einer hierfür tragfähigen Rechtsgrundlage vorgenommen. Soweit dafür eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird sie vor der betreffenden Nutzung eingeholt. Einwilligungen können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung bleibt unberührt. Eine Teilnahme ist nicht von einer Einwilligung in Newsletter oder zusätzliche Paid Ads abhängig.
Daten erhalten nur Personen und Dienstleister, die sie für Organisation, technische Bereitstellung, Auszahlung oder Versand benötigen, sowie Stellen, gegenüber denen gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen. Veröffentlicht werden im Rahmen der Challenge nur die vorgesehenen Inhalte, Profilnamen und gegebenenfalls Rang und Punktzahl; Bankdaten, Lieferadressen und vollständige Nachweise werden nicht veröffentlicht.
Die Daten werden gelöscht, sobald ihr jeweiliger Zweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder erforderliche Aufbewahrung zur Klärung konkreter Ansprüche entgegenstehen. Für öffentliche Videonutzungen gilt die Dauer aus Abschnitt 10. Nicht mehr benötigte Prüfunterlagen, insbesondere Identitätsnachweise, werden nach Abschluss der betreffenden Prüfung gelöscht, soweit keine entgegenstehende Pflicht besteht.
Betroffene haben nach den gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen. Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Anfragen sind an info@wagnerbeauty.de zu richten.
Die erforderlichen Teilnahme- und Abwicklungsdaten werden benötigt, um Teilnahme und Gewinnansprüche zu prüfen und zu erfüllen. Ohne diese Daten ist die entsprechende Abwicklung nicht möglich. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung findet durch den Veranstalter nicht statt; die Rangfolge wird anhand der Formel berechnet und geprüft.
Instagram und TikTok verarbeiten Daten zusätzlich nach ihren eigenen Datenschutzhinweisen; öffentliche Inhalte können weltweit zugänglich sein. Ergänzende Informationen über die konkret eingesetzten Dienste, Empfänger, mögliche Drittlandübermittlungen und die jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen stellt der Veranstalter in den auf seiner Website zugänglichen Datenschutzhinweisen zur Challenge bereit.
16 Rechtsschutz
Die Rangfolge richtet sich nach den veröffentlichten Regeln. Teilnehmer können Fragen und Einwendungen unter Angabe ihres Beitragslinks an info@wagnerbeauty.de richten. Der Veranstalter prüft sie und erläutert die betreffende Entscheidung. Der gesetzliche Rechtsweg bleibt offen; zwingende Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.
Noch Fragen?
Du möchtest wissen, welche Femmas Farbe zu deinem Haar passt oder wie du teilnehmen kannst? Kontaktiere unser Team über @femmaspremiumde oder info@wagnerbeauty.de.
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